AWM Patiententransporte

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Unsere Leistungen für Sie

Rollstuhl-Fahrten

Tragestuhl-Fahrten

Tragestuhl-Fahrten

 Ganz gleich, ob Sie einen einfachen Rollstuhl, einen Elektro- oder Pflegerollstuhl nutzen – wir stellen das passende Fahrzeug für einen sicheren und komfortablen Transport bereit. 


Tragestuhl-Fahrten

Tragestuhl-Fahrten

Tragestuhl-Fahrten

 Sie besitzen keinen eigenen Rollstuhl oder müssen Treppen überwinden?


Für unsere Fahrgäste mit eingeschränkter Gehfähigkeit stehen unsere geschulten Fahrer mit einem speziellen Tragestuhl bereit. Damit transportieren wir Sie sicher und behutsam durch das Treppenhaus – ganz ohne eigenen Rollstuhl. 

Liegend-Fahrten

Tragestuhl-Fahrten

Liegend-Fahrten

 Für liegende Transporte ohne medizinische Überwachung
Wenn Fahrgäste aufgrund einer Erkrankung liegend befördert werden müssen, jedoch keine spezielle medizinische Ausstattung oder Überwachung benötigen, übernehmen wir den Transport – sicher, komfortabel und zuverlässig.


Bitte beachten Sie: Akute Notfälle fallen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Rettungsdienstes.


Die Fahrzeugflotte von AWM Patiententransporte.

Wir fahren Sie...

  • zu Reha- & Anschlussheilbehandlungen
  • zur Strahlentherpie
  • zur Chemotherapie
  • zur Kurzzeitpflege
  • Verlegungsfahrten
  • Krankenhausaufnahmen & Entlassungen
  • zu Arztterminen
  • Rückholungen
  • Vor Ort und Bundesweit


sonstige Fahrten auf Anfrage.


Abrechnung & Genehmigungen – Wir unterstützen Sie umfassend

Als Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen übernehmen wir die direkte Abrechnung der Fahrtkosten mit Ihrer Krankenkasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.


Privat versichert? Kein Problem!

Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie von uns eine detaillierte Rechnung, die Sie bequem bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen können.


Welche Fahrten übernimmt die Krankenkasse?

Nicht jede Fahrt wird automatisch von der Krankenkasse übernommen. Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt unter anderem vom Gesundheitszustand, dem Behandlungszweck und dem Transportmittel ab. Wir klären Sie gerne auf – verständlich und individuell.

In vielen Fällen benötigen Sie vorab eine ärztliche Verordnung – die sogenannte „Verordnung einer Krankenbeförderung“. Dies gilt insbesondere für:


  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen (z. B. Dialyse, Chemotherapie, Strahlentherapie)
     
  • Fahrten nach einem stationären Aufenthalt
     
  • Serienfahrten bei bestimmten Diagnosen
     
  • Fahrten von Personen mit einem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG, Bl, H)
     
  • Liegendtransporte ohne akuten Notfall
     

Unser Service für Sie

Wir lassen Sie nicht allein mit dem Papierkram.
Unser Team unterstützt Sie gerne bei:


  • der Klärung, ob und wann eine ärztliche Verordnung notwendig ist
     
  • dem Ausfüllen von Anträgen für Ihre Krankenkasse
  • der Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse
     
  • Rückfragen zur Abrechnung oder zu Eigenanteilen
     

Auch wenn ein Transport nicht von der Krankenkasse übernommen wird, können Sie unsere Leistungen selbstverständlich privat in Anspruch nehmen – transparent und fair kalkuliert. 

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